Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hanke-Service GmbH, Ostdamm143, 48249 Dülmen, 02594/ 2485, hankeservice@me.com, Steuer-IdNr. 321/5053/0926

 

 

GELTUNGSBEREICH

 

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Servicebedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hanke-Service GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Monika Hanke und Sascha Hanke, Ostdamm 143, 48249 Dülmen - nachstehend „Hanke-Service“ - und ihren Kunden (Privatkunde und Unternehmen), nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie zwischen Hanke-Service und dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden.

 

Privatkunde ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. §13 BGB.

 

Unternehmen/Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. §14 BGB.

 

 

WIDERRUFSRECHT FÜR PRIVATKUNDEN

 

Privatkunden steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir hierüber gesondert.

 

 

ALLGEMEINE VERKAUFS-, VERLEIH-, MONTAGE- UND SERVICEBEDINGUNGEN (IM FOLGENDEN KURZ „SERVICE“ GENANNT)

 

  1. Vertragsschluss
    • Bestellungen über Waren, Mietsachen und Montage- und Serviceleistungen seitens Auftraggebern gegenüber Hanke-Service stellen lediglich ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Die Bestell- und Terminbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Hanke-Service.
    • Angebote gebenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Die Auftragsbestätigung seitens Hanke-Service erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung oder mit Ausführung der Dienstleistung und Lieferung der Ware.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
    • Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. 19 % MwSt. und gegebenenfalls zzgl. Verpackung und Versandkosten. Bei Dienstleistungen vor Ort berechnen wir grundsätzlich eine Fahrzeugpauschale, sofern nicht anders vereinbart.
    • Die Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit auf der Rechnung keine abweichenden Zahlungsfristen ausgewiesen wurde. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Hanke-Service ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3 % - über dem Basiszinssatz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
    • Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Hanke-Service. Vermietet Ware bleibt grundsätzlich im Eigentum von Hanke-Service.

 

  1. Kosten
    • Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
    • Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von Hanke-Service abgebeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Kunden berechnet, sofern der angebotene Service nicht durchgeführt wird sie bei der Durchführung des Service nicht verwertet werden können.
    • Ergibt sich während der Durchführung des Service, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Kostenvoranschlag stehen, werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Gegebenheiten, die wir erst bei Gelegenheit des Services feststellen und die bislang nicht Teil des Serviceauftrages waren.
    • Bei einem Abbruch der vereinbarten Serviceleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird Hanke-Service das im Auftrag inkludierte gemietete Material wieder abbauen. (siehe Mietkonditionen)
    • Bei der Berechnung des Services, sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, Fahrt- und Transportkosten, sofern kein Pauschalaufwand vereinbart, gesondert auszuweisen. Wird der Service aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
    • Wurde ein Pauschalpreis vereinbart ist dieser verbindlich und schließt alle mit der Durchführung des Services verbundenen Kosten und Auslagen ein.
    • Barauslagen und besondere Kosten, die Hanke-Service auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

  1. Mietkonditionen
    • Vermietete Ware verleibt stets im Eigentum von Hanke-Service und ist nach Beendigung der vereinbarten Vertragslaufzeit oder bei Beendigung des Services durch den Kunden auf eigene Rechnung persönlich oder per Post während einer zweiwöchigen Frist nach Beendigung des Auftrags im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
    • Unsere Köderstationen und sonstigen mobilen Geräte sind Leihstationen bzw -Geräte. Sie dürfen ausschließlich durch Hanke-Service installiert, bestückt, gewartet, ausgetauscht oder demontiert werden. Wünscht der Auftraggeber eine Beendigung der Serviceleistungen, hat er alle Geräte ohne weitere Mitteilung und auf eigene Kosten in ordnungsgemäßem, ungereinigtem Zustand und auf eigene Kosten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrags oder aber 30 Tage nach der letzten Behandlung auf dem Versandweg oder persönlich an Hanke-Service zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ansonsten behält Hanke-Service sich vor, dem Auftraggeber den Wiederbeschaffungswert der Leihstationen- und Geräte in Rechnung zu stellen.

 

  1. Einzelaufträge zur Bekämpfung von Schädlingen, zum Holzschutz und zur Vogelabwehr

Bei Einzelaufträgen

  1. wegen des Befalls von Ungeziefer, Schädlingen und Nagern schuldet Hanke-Service das sach- und fachgerechte Ausbringen von Bekämpfungsmaterial und Behandeln der befallenen Flächen und Orte.
  2. zum Holzschutz schuldet Hanke-Service das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten und erreichbaren Holzflächen nach VOB DIN 68800, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist. Holzauswechslungen sind in unserem Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt, ebenso Aufdecken und Freilegen der Sparren.
  3. zur Vogelabwehr schuldet Hanke-Service die sach- und fachgerechte einmalige Verlegung der Vogelabwehrsysteme.

 

  1. Wartungsaufträge zur Bekämpfung von Schädlingen

Bei Wartungsaufträgen wegen des Befalls von Ungeziefer, Schädlingen und Nagern schuldet Hanke-Service das sach- und fachgerechte Ausbringen von Bekämpfungsmaterial und Behandeln der befallenen Flächen sowie das bei Hanke-Service übliche Monitoring.

 

  1. Mitwirkungspflichten
    • Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der des Services zu sorgen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe und Anlagen, z.B. Hubsteiger, bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
    • Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Hanke-Service berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die erforderlichen Materialien, Betriebsstoffe, Anlagen zu beschaffen und Handlungen vorzunehmen.
    • Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

 

  1. Frist für die Ausführung des Services
    • Die Angaben von Hanke-Service über Servicefristen beruhen auf Schätzungen und sind selbst bei mündlicher oder schriftlicher Terminierung unverbindlich.
    • In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

 

  1. Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung informiert. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Bei Serviceaufträgen ohne Kontaktperson vor Ort gelten die Auftragserteilung und Bestätigung eines Termins zur Durchführung bzw. der Abschluss der Servicearbeiten als Abnahme. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel bei der Durchführung des Services hat der Kunde unverzüglich geltend zu machen.

 

  1. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

 

  1. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Hanke-Service kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

 

  1. Gewährleistungen und Garantie
    • Die Gewährleistungen für Geräte richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
    • Der Erfolg von Bekämpfungsmaßnahmen kann nicht garantiert werden, da dieser von Gegebenheiten abhängt, die nicht durch Hanke-Service beeinflusst werden können. Hierzu zählen insbesondere

die Köderannahme durch Ungeziefer, Schädlinge und Nagern

die nachhaltige Vertreibung einzelner, sesshaft gewordener Tiere

die kurzfristige Vertreibung von Vogelpopulationen. Hier kann es insbesondere zu aggressivem Verhalten und Anfliegen der geschützten Bereiche sowie dadurch verursachte Beschädigung und Zerstörung der Vogelabwehrsysteme kommen.

 

  1. Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Das gilt nicht, soweit Hanke-Service nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet. Der Schadensersatzanspruch für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Hanke-Service in demselben Umfang.

 

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Hanke-Service ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Hanke-Service und einem Privatkunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Privatkunden, zum Beispiel im Rahmen einer Beschwerdeaufnahme, beigelegt werden konnte, können Privatkunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

 

Kontakt:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8,

77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

 

 

GELTENDES RECHT

 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.